EDV
Gutachten
Gründe für ein Gutachten
- gegnerische Ansprüche abwehren
- der beauftragenden Partei fehlt die notwendige Sachkunde
- gezielte Stellungnahmen gegen ein gerichtliches oder anderes Gutachten notwendig
- Anträge an ein Gericht sachgerecht begründen
- das Risiko eines eventuellen Gerichtsverfahrens abschätzen


Unser Gutachten
Unsere IT-Gutachten sind objektive, gewissenhafte und sachlich begründete Beurteilungen vorgegebener Sachverhalte. Damit werden:
- Tatsachen festgestellt
- Bewertungen vorgenommen
- Schlussfolgerungen gezogen
Sie sind für den Nichtfachmann verständlich und für den Fachmann nachprüfbar formuliert. Wir achten insbesondere auf:
- einen systematischen Aufbau
- eine übersichtliche Gliederung
- eine nachvollziehbare Begründung
- die Konzentration auf das Wesentliche
Sachgebiete unserer Gutachten
Wir bieten eine umfangreiche und breite Erfahrung in IT-bezogenen Themen. Unsere Gutachten umfassen auszugsweise folgende Sachgebiete:
- Rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens
- Vertragsrecht
- EDV-Recht
- Bewertung von Systemen
- Fehler- und Mängelfeststellung
- Privatgutachten
- Gerichtsgutachten
- Beweissicherungsverfahren
- Sachverhalte
- Wertermittlung
- Gutachten der Informationsverarbeitung für Gerichte, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Anwälte, Parteien, Unternehmen, Versicherungen und Privatpersonen


Schritte der Gutachtenerstellung
Jeder Gutachtenfall ist anders und somit in seiner Vorgehensweise individuell abzusprechen, zu gestalten und abzuwickeln. Generell erfolgt die Bearbeitung in folgenden Schritten:
- Formulierung des Auftrages
- Detaillierte Vereinbarung im Sachverständigenvertrag zu Abläufen, Pflichten, Inhalten von Zuarbeiten sowie Sachverständigenhonorar (JVEG)
- Tatsachenaufnahme (z. B. Ortstermine, Laboruntersuchungen etc.)
- Gutachtenformulierung
